Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Eintrittskarten („Tickets“) für Techno mit Punsch („Veranstaltung“), die über den offiziellen Ticketshop bei ticket.io oder eine andere vom Veranstalter autorisierte Verkaufsstelle geschlossen werden.
Vertragspartner der Käufer*innen ist ausschließlich die Vertigo GmbH. ticket.io wickelt den Verkauf technisch ab. Für eigene Leistungen von ticket.io gelten dessen Bedingungen, soweit sie wirksam einbezogen sind.
Abweichende Bedingungen von Käufer*innen gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Preise
Mit Abschluss des Bestellvorgangs geben Käufer*innen ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung und der Bereitstellung des Tickets zustande.
Es gelten die im Bestellprozess angezeigten Preise. Service-, System- oder Zahlungsgebühren werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.
Tickets werden nur für den privaten Gebrauch und in haushaltsüblichen Mengen verkauft. Bei konkreten Anhaltspunkten für gewerblichen Weiterverkauf kann der Veranstalter eine Bestellung ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden dann erstattet.
§ 3 Kein Widerrufsrecht
Tickets sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen bestimmten Termin. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur, soweit diese AGB oder das Gesetz es vorsehen.
§ 4 Tickets und Zutrittsumfang
Ein Tagesticket berechtigt zum Zutritt am auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungstag. Umfang und Gültigkeit weiterer Ticketarten ergeben sich aus der Beschreibung im Ticketshop.
Das Ticket berechtigt zum Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Es begründet keinen Anspruch auf Zutritt zu einem bestimmten Floor oder Bereich zu einer bestimmten Zeit (siehe § 12).
Wiedereinlass ist nicht möglich, der Veranstalter kann hiervon eine Ausnahme machen in Einzelfällen. Vorraussetzung dafür ist ein gültiges, unbeschädigtes Bändchen oder anderes Zugangsmittel.
§ 5 Personalisierung und Identitätskontrolle
Alle Tickets sind personalisiert. Zutrittsberechtigt ist ausschließlich die auf dem Ticket genannte Person.
Beim Einlass ist auf Verlangen ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original vorzulegen (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Kopien oder Fotos werden nicht akzeptiert.
Kann die Identität nicht eindeutig dem Ticket zugeordnet werden, kann der Zutritt verweigert werden. Beruht das auf falschen Angaben der Käufer*innen oder einer unzulässigen Weitergabe, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
§ 6 Weitergabe, Weiterverkauf und Verlust
Ein Ticket kann ausschließlich über die offizielle Umpersonalisierung auf my.ticket.io auf eine andere Person übertragen werden. Erst nach Bestätigung der Umpersonalisierung ist die neue Person zutrittsberechtigt.
Gewerblicher oder gewinnorientierter Weiterverkauf sowie das öffentliche Anbieten von Tickets außerhalb der autorisierten Wege ist untersagt, insbesondere über Viagogo, eBay, Kleinanzeigen. Bei schuldhaftem Verstoß kann der Veranstalter das Ticket sperren und den Zutritt verweigern. Das gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass kein gewinnorientierter Weiterverkauf vorlag.
Tickets und QR-Codes sind vor Zugriff Dritter zu schützen und dürfen nicht öffentlich, insbesondere nicht in sozialen Medien, geteilt werden. Maßgeblich ist der erste erfolgreiche Scan.
Bei Verlust eines Tickets stellt der Veranstalter es erneut bereit, soweit die Berechtigung eindeutig nachgewiesen wird und das Ticket noch nicht gescannt wurde. Für eine Nutzung durch Dritte, die auf eine Weitergabe des QR-Codes durch die Ticketinhaber*innen zurückgeht, haftet der Veranstalter nicht.
§ 7 Einlass und Öffnungszeiten
Einlass- und Öffnungszeiten werden auf technomitpunsch.ticket.io veröffentlicht. Bei Widersprüchen zu Social Media oder Newsletter gilt diese Website.
Der Veranstalter kann Einlass- und Öffnungszeiten aus sachlichen Gründen ändern, insbesondere wegen behördlicher Auflagen, Sicherheit, Wetter oder Kapazität.
Ist die zulässige Kapazität des Geländes oder eines Bereichs erreicht, kann der Einlass vorübergehend gestoppt werden. Übliche Wartezeiten am Einlass, an Bars, Garderobe und Toiletten sind kein Mangel.
§ 8 Mindestalter
Zutritt nur ab 18 Jahren.
Das Alter ist auf Verlangen mit einem amtlichen Lichtbildausweis im Original nachzuweisen. Ohne Nachweis wird der Zutritt verweigert. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 9 Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände
Der Veranstalter und beauftragte Sicherheitskräfte dürfen angemessene Kontrollen durchführen, insbesondere Taschen- und Sichtkontrollen sowie Abtasten der Oberbekleidung. Wer eine Kontrolle verweigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden.
Verboten sind insbesondere:Waffen, waffenähnliche und gefährliche Gegenstände
Pyrotechnik aller Art, auch Wunderkerzen, Fackeln und Feuerwerk
Glasbehälter und mitgebrachte Getränke sowie Essen
illegale Betäubungsmittel
Laserpointer, Drohnen, eigene Lautsprecher und Megafone
Spraydosen und Permanentmarker
Tiere, außer angemeldete Assistenzhunde
Verbotene Gegenstände können zurückgewiesen, zur Entsorgung abgegeben oder, soweit gesetzlich zulässig, sichergestellt und an Behörden übergeben werden. Eine Pflicht zur Aufbewahrung besteht nicht.
Medizinisch notwendige Medikamente dürfen in angemessener Menge mitgeführt werden.
§ 10 Hausrecht, Verhalten und Awareness
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus. Den Anweisungen von Security, Crew, Awareness-Team und Sanitätsdienst ist Folge zu leisten. Es gilt der Code of Conduct unter https://technomitpunsch.ticket.io/document/11759/?lang=de
Gewalt, Drohungen, Belästigung, nicht einvernehmliche Handlungen und Diskriminierung jeder Art werden nicht toleriert. Jede intime Interaktion setzt die freiwillige und fortbestehende Zustimmung aller Beteiligten voraus.
Bei Verstößen gegen diese AGB, den Code of Conduct oder Sicherheitsvorgaben kann der Veranstalter angemessene Maßnahmen ergreifen, bis hin zum Verweis vom Gelände. Bei schuldhaftem Verstoß besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
Ein schuldhafter Verstoß im Sinne von Absatz 3 liegt insbesondere vor, wenn jemand auf der Veranstaltung rassistische, antisemitische, sexistische, queerfeindliche oder sonst menschenfeindliche Aussagen macht, rechtsextreme oder verfassungsfeindliche Symbole, Codes oder Kleidung zeigt oder für entsprechende Parteien oder Organisationen wirbt. In diesen Fällen kann der Veranstalter die Person ohne vorherige Abmahnung vom Gelände verweisen.
Mitglieder und Funktionär*innen der AfD oder anderer rechtsextremer Parteien und Organisationen sind auf der Veranstaltung nicht willkommen. Wird dem Veranstalter eine solche Mitgliedschaft bekannt, entscheidet er im Einzelfall im Rahmen seines Hausrechts, ob er den Zutritt verweigert. Dabei berücksichtigt er insbesondere öffentliche Funktionen und Auftritte der Person sowie die Sicherheit und das Wohlbefinden der übrigen Gäste. Verweigert er den Zutritt, ohne dass ein Verstoß nach Absatz 4 vorliegt, tritt er vom Vertrag zurück und erstattet den Ticketpreis. Der Veranstalter fragt keine politische Gesinnung ab und speichert keine Daten dazu.
Erkennbar stark alkoholisierte oder berauschte Personen sowie Personen, die sich oder andere gefährden, können vom Einlass oder Ausschank ausgeschlossen oder vom Gelände begleitet werden.
§ 11 Gesundheit, Winter und Teilnahme in eigener Verantwortung
Die Veranstaltung findet im Winter teilweise im Freien statt. Es ist mit Kälte, Nässe, Schnee und Glätte zu rechnen. Besucher*innen sollen sich mit wetterfester Kleidung und geeignetem Schuhwerk darauf einstellen.
Auf dem Gelände gibt es offene Feuerstellen. Abstandsmarkierungen und Anweisungen der Crew sind zu beachten. Gegenstände dürfen nicht ins Feuer geworfen werden.
Es ist mit hohen Schallpegeln sowie Licht- und Stroboskopeffekten zu rechnen. Gehörschutz wird empfohlen. Personen mit Epilepsie oder anderen gesundheitlichen Besonderheiten sollten sich vorab ärztlich beraten lassen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden ist frühzeitig der Securitydienst oder die Crew anzusprechen.
Diese Hinweise schränken die gesetzliche Pflicht des Veranstalters zur sicheren Durchführung der Veranstaltung nicht ein.
§ 12 Änderungen von Programm, Künstler*innen und Floors
Techno mit Punsch ist eine Veranstaltung mit mehreren Floors und wechselnden Künstler*innen. Line-up, Running Order, Spielzeiten sowie Anzahl, Lage und Öffnungszeiten einzelner Floors, Zelte und Außenbereiche können sich aus künstlerischen, organisatorischen, technischen, wetterbedingten, sicherheitsbezogenen oder behördlichen Gründen ändern, insbesondere wegen Lärmschutz- und Genehmigungsauflagen. Das gilt, soweit die Änderung für Ticketinhaber*innen zumutbar ist.
Zumutbar ist eine Änderung insbesondere, wenn der Gesamtcharakter des jeweiligen Veranstaltungstags als Veranstaltung mit mehreren Floors erhalten bleibt. Das ist in der Regel der Fall bei:Absage einzelner, auch namentlich angekündigter Künstler*innen, z. B. wegen Krankheit, Reiseausfall oder kurzfristiger Absage, mit gleichwertigem Ersatz oder Umverteilung der Spielzeiten,
Verschiebung von Spielzeiten oder Änderung der Running Order,
früherer oder späterer Öffnung oder Schließung einzelner Floors oder Verlegung eines Floors in einen anderen Bereich des Geländes,
vorübergehender Schließung oder Zutrittsbeschränkung einzelner Floors wegen Überfüllung, Wetter oder Sicherheit.
In den Fällen von Absatz 2 besteht kein Anspruch auf Rückgabe des Tickets, Erstattung oder Minderung des Ticketpreises.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt, wenn eine Änderung den Gesamtcharakter eines Veranstaltungstags erheblich verändert, insbesondere wenn ein wesentlicher Teil des angekündigten Programms ersatzlos entfällt.
Änderungen veröffentlicht der Veranstalter so früh wie möglich auf den offiziellen Social-Media-Kanälen.
§ 13 Absage, Verlegung und Abbruch
Wird ein Veranstaltungstag vollständig abgesagt, erstattet der Veranstalter den Ticketpreis für diesen Tag. Die Erstattung erfolgt über ticket.io auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
Wird ein Veranstaltungstag auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket für den neuen Termin. Ticketinhaber*innen, die den neuen Termin nicht wahrnehmen wollen, können stattdessen die Erstattung verlangen. Ein Gutschein wird nur angeboten, wenn die Ticketinhaber*innen ihn freiwillig wählen.
Muss die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unterbrochen oder abgebrochen werden, insbesondere wegen Sturm, Unwetter, behördlicher Anordnung, Gefahrenlage oder Stromausfall, gilt:Eine vorübergehende Unterbrechung, nach der die Veranstaltung fortgesetzt wird, begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
Bei endgültigem Abbruch richtet sich die Erstattung nach dem Verhältnis der bereits erbrachten zur vereinbarten Leistung (§ 326 Abs. 1 BGB).
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Anreise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur, wenn der Veranstalter die Absage, Verlegung oder den Abbruch zu vertreten hat, und nur nach Maßgabe von § 16.
§ 14 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter und von ihm beauftragte oder akkreditierte Personen fertigen auf der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung an. Die Verarbeitung erfolgt nach der Datenschutzerklärung unter [Link].
Übersichtsaufnahmen von Menschenmengen, Floors und Bühnen sowie Aufnahmen, auf denen Personen nur als Beiwerk erscheinen, können ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KUG), soweit keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person entgegenstehen.
Private Aufnahmen für persönliche Zwecke sind erlaubt, soweit die Persönlichkeitsrechte anderer gewahrt werden. Professionelle oder kommerzielle Aufnahmen brauchen die vorherige Genehmigung des Veranstalters in Textform.
§ 15 Bezahlung, Pfand, Garderobe und Leistungen Dritter
Akzeptierte Zahlungsmittel werden vor Ort ausgewiesen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zahlungsmittel besteht nicht.
Auf Tassen und Becher wird Pfand erhoben. Die Rückgabe ist bis zum Ende des jeweiligen Veranstaltungstags an den ausgewiesenen Stellen möglich.
Wird eine Garderobe angeboten, gelten die dort ausgehängten Bedingungen. Für abgegebene Gegenstände haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften über die Verwahrung, im Übrigen nach § 16.
Gastronomie und sonstige Angebote auf dem Gelände können von Dritten im eigenen Namen erbracht werden, z. B. Foodtrucks. Der Vertrag kommt dann nur mit dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Veranstalter haftet für diese Leistungen nicht, soweit er sie nicht selbst schuldet.
§ 16 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet er unbeschränkt für sonstige Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Ticketinhaber*innen regelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertsachen und technischer Geräte, haftet der Veranstalter nur nach den Absätzen 1 bis 3.
§ 17 Beschädigungen und Verunreinigungen durch Gäste
Veranstaltungsflächen, Einrichtungen, Zelte und Außenbereiche sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und außergewöhnliche Verunreinigungen sind der Crew unverzüglich zu melden.
Wer schuldhaft Beschädigungen oder außergewöhnliche Verunreinigungen verursacht, trägt die dadurch entstehenden Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter kann diese Kosten auf Grundlage des nachgewiesenen Aufwands in Rechnung stellen.
Wer schuldhaft eine Vertragsstrafe oder Behördenmaßnahme gegen den Veranstalter auslöst, etwa durch Pyrotechnik oder offenes Feuer außerhalb der vorgesehenen Feuerstellen, haftet für den daraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 18 Datenschutz und Kommunikation
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung, Personalisierung, Zutrittskontrolle, Sicherheit und Durchführung der Veranstaltung nach der DSGVO verarbeitet.
Wichtige Informationen, etwa zu Änderungen oder einer Absage, werden an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Käufer*innen müssen eine erreichbare E-Mail-Adresse angeben.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucher*innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
Ist die Käuferin oder der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.